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Nachlasspfleger Aufgaben
Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben einer verstorbenen Person. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben. Darüber hinaus hat der Nachlasspfleger ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Die Aufgaben des Nachlasspflegers legt das Nachlassgericht in einer Bestellungsurkunde fest.
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Unterschied Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Die Nachlasspflegschaft unterscheidet sich von der Testamentsvollstreckung dahingehend, dass sie nur gerichtlich angeordnet werden kann. Ein Testamentsvollstrecker wird dagegen durch den Erblasser im Rahmen seines Testaments bzw. Erbvertrags eingesetzt.
Des Weiteren ist die Nachlasspflegschaft im Gegensatz zur Testamentsvollstreckung nur von kurzer Dauer. Sie soll lediglich die Zeit zwischen dem Erbfall und der Annahme der Erbschaft überbrücken. Die Testamentsvollstreckung besteht dagegen so lange bis der Wille des Erblassers erfüllt ist.
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Nachlassverwalter Aufgaben
Der Nachlassverwalter ist kein gesetzlicher Vertreter des Erben, sondern Partei kraft Amtes. Er verwaltet an Stelle des Erben den Nachlass und tilgt die Nachlassverbindlichkeiten. Er wird jedoch nicht Inhaber der zum Nachlass gehörenden Rechte.
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Unterschied Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker
Im Gegensatz zum Testamentsvollstrecker, ist der Nachlassverwalter ausschlieβlich für die Verwaltung, nicht auch für die Teilung und Verteilung des Nachlasses zuständig.
Hinweis: Als Nachlasspfleger bzw. Nachlassverwalter werden in der Praxis vor allem Rechtsanwälte oder Steuerberater bestellt.